In einem Geflügelbestand in der Gemeinde Bark ist die Geflügelpest ausgebrochen

In einem Geflügelbestand in der Gemeinde Bark ist die Geflügelpest ausgebrochen und amtlich festgestellt worden. Um den Ausbruchsbetrieb herum wurden eine Schutzzone (mindestens drei Kilometer Radius). und eine Überwachungszone (mindestens zehn Kilometer Radius) eingerichtet
In einem Geflügelbestand in der Gemeinde Bark ist die Geflügelpest ausgebrochen und amtlich festgestellt worden. Um den Ausbruchsbetrieb herum wurden eine Schutzzone (mindestens drei Kilometer Radius). und eine Überwachungszone (mindestens zehn Kilometer Radius) eingerichtet.
Von der Überwachungszone sind 506 Geflügelhalter*innen mit insgesamt rund 211.106 Stück Geflügel betroffen; in der Schutzzone liegen davon 40 Geflügelhalter*innen mit 1.295 Stück Geflügel.
Folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gelten für die Schutz- und Überwachungszone:
- Anzeigepflicht des Tierbestandes.
- Absonderung zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen, Aufstallungsgebot.
- Verbringungsverbot von Vögeln, Eiern, Bruteiern und sonstigen Erzeugnissen, die von Geflügel stammen.
- Zudem müssen die Maßnahmen zur Biosicherheit eingehalten werden.
- Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art, sind verboten.
Allgemeinverfügung regelt alle Maßnahmen
Die komplette Auflistung der Vorgaben für Schutz- und Überwachungszone sind in der heute erlassenen Allgemeinverfügung zu finden. Diese gilt ab morgen, Dienstag, 27. Oktober, bis zur Aufhebung. Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Der genaue Verlauf der Überwachungszone ist auf einer interaktiven Karte hinterlegt. Tierhalter*innen können dort sehen, ob ihr Bestand betroffen ist.
Das Veterinäramt weist darauf hin, dass amtliche Tierärzt*innen in der Überwachungszone stichprobenartig in den darin gelegenen Geflügelbeständen Kontrollen durchführen werden. Diese Kontrollen müssen von den Tierhalter*innen geduldet und unterstützt werden. Es sei nach wie vor von großer Bedeutung, dass sich kreisweit alle Halter*innen an die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen halten, um einen Eintrag in ihren Bestand zu verhindern. Mehr dazu auch auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein.
Zudem weist das Veterinäramt nochmals auf die grundsätzliche Pflicht zur Anzeige von Geflügelhaltungen hin. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter*innen werden aufgefordert, sich kurzfristig per E-Mailzu melden und ihre Geflügelbestände anzuzeigen.