Biotonnenkontrollaktion im Kreis Segeberg

Seit Mai 2025 gelten bundesweit verschärfte gesetzliche Anforderungen an die Reinheit von Bioabfällen. Die Bioabfallverordnung setzt strengere Grenzwerte für Fremdstoffe wie Plastik, Glas oder Metall fest – eine Entwicklung, die sowohl kommunale Entsorger als auch Privathaushalte direkt betrifft. Vor diesem Hintergrund beteiligt sich der WZV mit vielen weiteren kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieben im September an einer gemeinsamen Kontrollaktion. Falsch befüllte Biotonnen werden von den Müllwerkerinnen und Müllwerkern stehen gelassen.
Ziel dieser zweiten bundesweiten Kontrollaktion der Mitglieder von wirfuerbio e.V. ist es, Bürgerinnen und Bürger für die saubere Trennung von Bioabfällen zu sensibilisieren und die Einhaltung der neuen Vorschriften zu unterstützen.
Die Einhaltung der neuen Fremdstoffgrenzwerte ist nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch essenziell für die Herstellung von hochwertigem Kompost. „Die neuen Regelungen bringen die Bedeutung einer sauberen Biotonne auf den Punkt. Nur wenn wir Störstoffe vermeiden, können wir Bioabfälle effizient verwerten und hochwertige Komposterde für die Landwirtschaft gewinnen“, erklärt Dirk Mierau, Abteilungsleiter Logistik beim WZV.
Der WZV führt - bei Seitenlader-Touren stichprobenartig, bei Hecklader-Touren ganzjährig – Kontrollen der bereitgestellten Biotonnen durch und leert Behälter nicht, die mit Störstoffen verunreinigt sind. Im Aktionszeitraum werden diese Kontrollen an verschiedenen Orten im Kreisgebiet verstärkt. Wird eine Fehlbefüllung festgestellt, bekommt die Tonne einen roten Anhänger und wird nicht geleert. Dann bleibt nur, die Tonne nachzusortieren oder eine kostenpflichtige Sonderleerung als Restabfall zu beauftragen.
Dirk Mierau erinnert: „Auch sogenannte kompostierbare Plastiktüten gehören nicht in die Biotonne. Sie lassen sich in den Verwertungsanlagen nicht kompostieren und gefährden dadurch die Kompostqualität.“ Der WZV empfiehlt Papiertüten oder Zeitungspapier als Alternative.