Änderungen für Fischereischeine und Fischereiabgabe ab 01.10.2025

Das Land Schleswig-Holstein modernisiert und digitalisiert die Verwaltung. Deshalb ändern sich zum 01. Oktober 2025 einige Regeln im Fischerei- und Gebührenrecht.
Ab diesem Zeitpunkt können Fischereischeine und die Fischereiabgabe über ein neues digitales Verfahren beantragt und abgewickelt werden – sowohl bei der oberen Fischereibehörde als auch bei den örtlichen Ordnungsbehörden.