Die Amtsverwaltung Leezen kann grundsätzlich wie vor der Corona-Krise aufgesucht werden. Die bereits eingeführten Schutzmaßnahmen für Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte wie Mundschutz-Pflicht, Händedesinfektion, Hygienehinweise, etc. bleiben aufrechterhalten.