Die neue Grundsteuer

Wichtige Informationen für Eigentümer:innen von Wohngrundstücken
Informationen zur Grundsteuerreform
Grundstückseigentümer:innen sind verpflichtet, ab dem 01. Juli 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier: