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Änderung bei den Lichtbildvorgaben für Ausweisanträge ab dem 01.05.2025

  • Aktuelles

Ab dem 1. Mai 2025 müssen Passbilder für Ausweisdokumente digital übermittelt werden – entweder direkt im Bürgerbüro aufgenommen oder von zertifizierten Fotograf*innen digital eingereicht. Was sich ändert und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier.

Ab dem 1. Mai 2025 werden bei der Beantragung von Ausweisdokumenten vorrangig digitale Lichtbilder verwendet. Diese müssen entweder:

  • direkt im Bürgerbüro mit speziellen Fotogeräten aufgenommen werden oder

  • von zertifizierten Fotograf*innen digital und medienbruchfrei über eine gesicherte Cloud übermittelt werden.

Bitte beachten Sie:
Für Fotos, die im Bürgerbüro erstellt werden, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 € an. Diese ist zusätzlich zur regulären Gebühr für den Personalausweis oder Reisepass zu entrichten.

Wichtig für Fotograf*innen:
Um Bilder digital übermitteln zu können, ist eine Zulassung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie eine Anbindung an die entsprechende Cloudlösung erforderlich.

Bei Fragen oder zur Klärung vor Ihrem Termin erreichen Sie das Meldeamt telefonisch unter 04552 9977-200.

 

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